„Bello“ braucht Verstärkung! Unsere Forderungen zum Diensthundewesen

Auch in Elmau treu im Einsatz: Diensthunde

Die Rahmenkonzeption für den Einsatz der BPOL-Diensthunde regelt den einsatztaktischen Bedarf und die Einsatzmöglichkeiten von Diensthunden. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen beabsichtigt das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) nunmehr, diese Rahmenkonzeption fortzuschreiben.

Unsere GdP-Forderungen zum Diensthundewesen lauten:
– Keine Reduzierung des ODP-Soll im Diensthundewesen
– ODP-Ist an Diensthunden endlich auf 100% erhöhen
– vermehrt Sprengstoffspürhunde ankaufen und ausbilden,
– entsprechende Stellenausschreibungen der „KSB zgl. DHF“ bundesweit
– Ausstattung der Diensthundelehrwarte mit einem Diensthund
– Etablierung von Rauschgiftspürhunden in der BPOL
– Stärkung der Aus- und Fortbildung im Bereich des Diensthundewesens
– Etatisierung einer zentralen Fachstelle auf Ebene des BPOLP

Aktuell hat die Bundespolizei nur 3/4 der Soll-Stärke an Diensthunden tatsächlich im Einsatz bzw. in der Ausbildung. In den vergangenen Jahren ist es nicht gelungen, die notwendige Soll-Einsatzstärke zu erreichen. Nach Einschätzung der GdP liegt dies zum einen an der ungenügenden Besetzung von Dienstposten „KSB zgl. DHF“ in den Direktionen aufgrund des massiven Personalmangels in den Grenz- und Flächeninspektionen. Und darüber hinaus hat die Personalabteilung im BPOLP die Ausschreibung von Dienstposten auf Anfrage der Direktionen nicht genehmigt (keine Priorität). Weiterhin gestaltet sich auch der Ankauf von geeigneten Hunden als schwierig, da der durch die Bundespolizei anvisierte Kaufpreis je Diensthund oft nicht ausreicht, um einem den taktischen Erfordernissen geeigneten Hund am freien Markt kaufen zu können.

Das BPOLP hat nunmehr die Auslastung der Diensthunde auf Grundlage der Einsatzdaten 2014 bis 2016 in der Bundespolizei evaluiert. Dabei wurde jedoch nur die reine Einsatzzeit der Diensthunde am Einsatzort gemessen (Schnüffelzeit); die Berücksichtigung der insbesondere im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich längeren Alarmierungs- und Anfahrtszeiten wurde unterlassen. Somit wurde die Einsatzzeit falsch dargestellt und im Ergebnis abgeleitet, dass das Einsatzmittel Diensthund insgesamt nicht ausgelastet sei. Unseres Erachtens gilt bei Führungs- und Einsatzmitteln der Bundespolizei die Zeit des Bereitstellens in der Dienststelle bis zum Abschluss des Einsatzes in der Dienststelle als Einsatzzeit!

Aufgrund dieser „Evaluierung“ überlegt man derzeit im BPOLP, die Soll-Stärke der Diensthunde um 17 % zu reduzieren. Den Bundespolizeibehörden wurde mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 diese Überlegung mitgeteilt.

Eine Reduzierung des Diensthundewesens, gerade auch des Sprengstoffspürhundewesens, ist angesichts der weltweiten Sicherheitslage und den jüngsten terroristischen Anschlägen, auch in Deutschland, nicht nachvollziehbar. So wird gerade durch den internationalen Terrorismus verstärkt der Sprengstoff TATP (Acetonperoxid), u.a. bei den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris, verwendet. Wir setzen uns daher dafür ein, dass gerade auch der Anteil an Sprengstoffspürhunden daher erhöht wird und die Soll-Einsatzstärke seit 2008 erstmalig erreicht werden muss.

Auffallend ist bei der gesamten Betrachtung, dass das Entschärfungswesen in der Bundespolizei immer wieder in Konkurrenz mit dem Einsatzmittel Sprengstoffspürhund gesehen wird. Das ist nach unserer Auffassung falsch: Beide Fertigkeiten werden zur Bewältigung von polizeilichen Lagen unbedingt benötigt!

Erschwerend kommt dazu, dass der Großteil der Reduzierung in den Direktionen München und Pirna vorgenommen werden soll. Gerade die Unterbindung der unerlaubten Einreise und die Bekämpfung der internationalen Schleuserkriminalität (z.B. Behältnisschleusung) bedürfen eines gut ausgestatteten Diensthundewesens in den Grenzdirektionen.


Source: RSS aus GdP Bundespolizei