Bessere Urlaubsregelung für lebensjüngere Beamte

Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, noch im November eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vorzunehmen. Dazu soll in der kommenden Woche die Beteiligung der Spitzenverbände der Gewerkschaften (des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB mit der GdP) erfolgen und dann das Bundeskabinett zügig über die Neufassung der Verordnung entscheiden.
Gegenstand ist die Übertragung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Unzulässigkeit der bisher lebensaltersabgestuften Urlaubsgewährung auf den Beamtenbereich.
Die Änderung der für Beamte geltenden Erholungsurlaubsverordnung soll dabei vollkommen inhaltsgleich die bereits getroffenen tariflichen Vorschriften für Arbeitnehmer über den Urlaub beinhalten. Damit werden Beamte und Arbeitnehmer in Urlaubsfragen gleich behandelt.
Das Bundesinnenministerium beabsichtigt auch, die sich aus der Neuregelung ergebenden zusätzlichen (Rest-)Urlaubsansprüche der jüngeren Beamten aus den Jahren 2011 und 2012 im neuen Urlaubsjahr 2013 vollständig nutzbar zu machen.

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