GdP: Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sind zunächst Dienstunfälle – Dienstherr soll Nachweis über außerdienstliche Erkrankung führen — GdP-Vize Dietmar Schilff: Versorgungsrecht der Pandemielage anpassen –
COVID-19-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sollen nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Dienstunfall gewertet werden. Gerieten Kolleginnen und Kollegen in Einsatzsituationen, in denen vom Gegenüber keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, so solle der Dienstherr nachweisen, dass sich die Corona-Infektion außerhalb des Dienstes und nicht während des Einsatzes ereignet habe. Schließlich seien die Kräfte teils besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Dienstag in Hannover.
GdP: Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sind zunächst Dienstunfälle – Dienstherr soll Nachweis über außerdienstliche Erkrankung führen — GdP-Vize Dietmar Schilff: Versorgungsrecht der Pandemielage anpassen —