Ausweitung der Videotechnik bietet große Chancen für die Polizeiarbeit

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nahm heute bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Stellung zum Einsatz mobiler Videotechnik in der Bundespolizei und einer Ausweitung der Videoüberwachung. Hintergrund sind Beratungen zu zwei Entwürfen für das Gesetz „zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz mobiler Videotechnik“ sowie eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes.

 

Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei

„Es ist absolut begrüßenswert, dass die zunehmende Gewalt gegenüber Polizeibeamten als großes Problem anerkannt und nun unter anderem mit dem Gesetzesentwurf zur mobilen Videotechnik versucht wird, bestmöglichen Schutz für die Beamten zu erreichen“, so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei.

Einzelne Passagen des Gesetzentwurfs sieht die Gewerkschaft jedoch noch kritisch. Laut GdP würden in Teilen datenschutzrechtliche Regelungen der Beamtinnen und Beamten nicht beachtet. Der Sinn und Zweck des Gesetzes in der derzeitigen Form könnte so ins Gegenteil verkehrt werden.

Im Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sieht die Gewerkschaft große Chancen für die Polizeiarbeit. „Damit können nun beispielsweise die An- und Abreise bei Sportveranstaltungen oder Versammlungen bei einer anzunehmenden hohen Gefahrenlage erstmals durchgehend dokumentiert werden. So würden auch die heutigen Lücken in den Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bundespolizei gefüllt werden können“, so Radek, der heute für die GdP in der Anhörung spricht.