Beförderungen 2015 können zeitnah vollzogen werden

Der Kassenanschlag für die Bundespolizei im Verwaltungs- und Vollzugsbereich wurde am 20. März durch das Bundespolizeipräsidium an die Direktionen überwiesen.

Das sind die wesentlichen Inhalte:
Im Haushaltsjahr 2015 können unter Ausnutzung aller Möglichkeiten aus den Hebungen und neuen Planstellen sowie den Ruhestandsdaten 2.607 Polizeivollzugsbeamte und 274 Verwaltungsbeamte sowie 135 Tarifbeschäftigte (von EG3 nach EG5) befördert werden.
Uns ist es gelungen, dass die Behörde eine rückwirkende Einweisung in Planstellen zum 1.2. festgelegt hat. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die Direktionen insbesondere Berlin, Bad Bramstedt und Pirna es ermöglicht wird, die Problematik der „Altobermeister“ zu einem beachtlichen Teil zu reduzieren.
Für den Verwaltungsbereich wird mit der Verteilung des Kassenanschlags erstmals die Planstellenbewirtschaftung auf die Direktionen eigenverantwortlich zugewiesen. Der Binnenausgleich bundesweit fällt weg.
Wir fordern die Direktionen und die zuständigen Personalvertretungen nun auf, die Beförderungen spätestens im April zu vollziehen.

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