Berechnung des Zusatzurlaubes in der Inspektion Trier

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gegebener Veranlassung hat die GdP über den Gesamtpersonalrat der Direktion Koblenz die Berechnung des Zusatzurlaubs prüfen lassen.  Es stellte sich heraus, dass fälschlicherweise in der Inspektion Trier das 5- Tage Schichtdienstmodell zugrunde gelegt werden sollte. Nach der geltenden Rechtslage ist zur Berechnung ein 4,4 Tage Schichtdienstmodell anzuwenden.  Dieses wird bei der Inspektionsleitung in Trier eingefordert werden.  Der ÖPR Vorsitzende Frank Klauck wird mit der Inspektionsleitung die Sachlage erörtern und im Sinne der Beschäftigten klären, damit es zu keinen Benachteiligungen kommt.  Bei Fragen stehe ich gerne beratend zur Verfügung.  Über das Ergebnis der Gespräche werden wir weiter informieren.  Mit freundlichen GrüßenKlaus Engel

Vorsitzender der GdP Kreisgruppe Rhein-MoselTel.: 0261/30413150            Mobil: 015782100819            Hier die Berechnungsmodalitäten: § 12 Zusatzurlaub für Schichtdienst 

(1) Wird Dienst nach einem Schichtplan verrichtet, der einen regelmäßigen Wechsel

der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten bei ununterbrochenem Fortgang der

Arbeit während der ganzen Woche, gegebenenfalls mit einer Unterbrechung der Arbeit

am Wochenende von höchstens 48 Stunden Dauer, vorsieht, und sind dabei nach dem

Dienstplan im Jahresdurchschnitt in je fünf Wochen mindestens 40 Arbeitsstunden in der

Nachtschicht zu leisten, wird Zusatzurlaub nach der folgenden Übersicht gewährt:

Dienstleistung an mindestens:

In der Fünf-Tage-Woche      In der Sechs-Tage-Woche                Zusatzurlaub

87 Arbeitstagen                       104 Arbeitstagen                                 3 Arbeitstage

130 Arbeitstagen                     156 Arbeitstagen                                 4 Arbeitstage

173 Arbeitstagen                     208 Arbeitstagen                                 5 Arbeitstage

195 Arbeitstagen                     234 Arbeitstagen                                 6 Arbeitstage.

Folglich siehe Kommentar zur Erholungsurlaubsverordnung

BPOLI  3,4 Tagewoche        Trier 4,4-Tage- Woche                     Zusatzurlaub

(12 Stunden- Dienst)             (Wochenende 12 Std.)

59 Arbeitstage                         77 Arbeitstage                                     3 Arbeitstage

88 Arbeitstage                         114 Arbeitstage                                   4 Arbeitstage

118 Arbeitstage                       152 Arbeitstage                                   5 Arbeitstage

133 Arbeitstage                       172 Arbeitstage                                   6 Arbeitstage

Berechungsgrundlage:

Dienstplan im 5 Wochenrhythmus: 22 Schichten in 35 Tagen

 22 Schichten : 5 Wochen = 4,4 Tagewoche

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..