Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gegebener Veranlassung hat die GdP über den Gesamtpersonalrat der Direktion Koblenz die Berechnung des Zusatzurlaubs prüfen lassen. Es stellte sich heraus, dass fälschlicherweise in der Inspektion Trier das 5- Tage Schichtdienstmodell zugrunde gelegt werden sollte. Nach der geltenden Rechtslage ist zur Berechnung ein 4,4 Tage Schichtdienstmodell anzuwenden. Dieses wird bei der Inspektionsleitung in Trier eingefordert werden. Der ÖPR Vorsitzende Frank Klauck wird mit der Inspektionsleitung die Sachlage erörtern und im Sinne der Beschäftigten klären, damit es zu keinen Benachteiligungen kommt. Bei Fragen stehe ich gerne beratend zur Verfügung. Über das Ergebnis der Gespräche werden wir weiter informieren. Mit freundlichen GrüßenKlaus Engel
Vorsitzender der GdP Kreisgruppe Rhein-MoselTel.: 0261/30413150 Mobil: 015782100819 Hier die Berechnungsmodalitäten: § 12 Zusatzurlaub für Schichtdienst
(1) Wird Dienst nach einem Schichtplan verrichtet, der einen regelmäßigen Wechsel
der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten bei ununterbrochenem Fortgang der
Arbeit während der ganzen Woche, gegebenenfalls mit einer Unterbrechung der Arbeit
am Wochenende von höchstens 48 Stunden Dauer, vorsieht, und sind dabei nach dem
Dienstplan im Jahresdurchschnitt in je fünf Wochen mindestens 40 Arbeitsstunden in der
Nachtschicht zu leisten, wird Zusatzurlaub nach der folgenden Übersicht gewährt:
Dienstleistung an mindestens:
In der Fünf-Tage-Woche In der Sechs-Tage-Woche Zusatzurlaub
87 Arbeitstagen 104 Arbeitstagen 3 Arbeitstage
130 Arbeitstagen 156 Arbeitstagen 4 Arbeitstage
173 Arbeitstagen 208 Arbeitstagen 5 Arbeitstage
195 Arbeitstagen 234 Arbeitstagen 6 Arbeitstage.
Folglich siehe Kommentar zur Erholungsurlaubsverordnung
BPOLI 3,4 Tagewoche Trier 4,4-Tage- Woche Zusatzurlaub
(12 Stunden- Dienst) (Wochenende 12 Std.)
59 Arbeitstage 77 Arbeitstage 3 Arbeitstage
88 Arbeitstage 114 Arbeitstage 4 Arbeitstage
118 Arbeitstage 152 Arbeitstage 5 Arbeitstage
133 Arbeitstage 172 Arbeitstage 6 Arbeitstage
Berechungsgrundlage:
Dienstplan im 5 Wochenrhythmus: 22 Schichten in 35 Tagen
22 Schichten : 5 Wochen = 4,4 Tagewoche