Mindestaltersgrenzen für Aufstieg verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem aktuellen Urteil aus der vergangenen Woche neuen Zündstoff für die Diskussion um Altersgrenzen für einen vereinfachten Aufstieg geliefert. Bisher wurde lediglich eine Pressemitteilung veröffentlicht; die Urteilsgründe werden von der GdP jedoch mit Spannung erwartet.
„Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass nun die Richter sich der unsäglichen Mindestaltersgrenzen annehmen und diese wohl kassieren“, stellt der stellvertretende Bezirksvorsitzende Jörg Radek stellt dazu fest. „Wir werden die Urteilsgründe sehr genau auswerten und fordern schon heute Bundesinnenminister Friedrich auf, sich mit uns zu den Altersgrenzen für die Aufstiege in der Bundespolizei endlich wieder an einen Tisch zu setzen und die von ihm unbegründet verschlechterten Regelungen aufzuheben.“
Die GdP wehrt sich seit Jahren vehement gegen unsinnige Altersgrenzen zum vereinfachten Aufstieg, welche von der alten Bundespolizeiführung unterstützt und vom Bundesinnenministerium durchgedrückt wurden; das Bundesinnenministerium konnte schon seinerzeit keine sachliche Begründung dazu liefern.

„Es wäre ein gutes Signal, wenn sich der Minister ohne weitere Rechtsschritte auf uns zu bewegen würde“, so Jörg Radek. „Jetzt kommt erst die Auswertung des Urteils und dann die Stunde der Vernunft.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. September 2012 entschieden, dass eine Vorschrift in einer Laufbahnverordnung, die eine Mindestaltersgrenze für einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn vorschreibt, verfassungswidrig ist.

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